Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Natsol Natsolov, Hauptstraße 9, 66851 Linden
Aushang seit 31.05.2023
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Fatih Fakili, Goethestr. 8a, 66914 Waldmohr
Aushang seit 30.05.2023
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Roberto Petrucci, Via Tuscolana 346, 00118 ROM, ITALIEN
Aushang seit 24.05.2023