Die Chroniken
Ein wichtiger Schritt zur Strukturreform der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung war der mit Wirkung vom 1. Januar 2003 erfolgte Neuzuschnitt der Finanzamtsbezirke mit der Zusammenlegung von Finanzämtern. Die Finanzämter Kusel und Landstuhl wurden dabei zum Finanzamt Kusel-Landstuhl zusammengeführt.
Durch eine weitere, im November 2011 beschlossene Strukturreform, wurde das Finanzamt Kusel-Landstuhl weiter aufgewertet. So wurde dem Finanzamt zum 01.01.2013 die Zuständigkeit für die Bearbeitung aller Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle aus Rheinland-Pfalz übertragen.
In Rahmen eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 23.09.2014 wurde, erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik, eine Kooperation zwischen den beiden Bundesländern auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer vereinbart. In Rahmen dieser Vereinbarung übernahm das Finanzamt Kusel-Landstuhl zum 01.01.2015 die Bearbeitung der saarländischen Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle.
Durch die Zentralisierungen konnten am Standort Kusel 40 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Dies machte die Anmietung eines zusätzliches Gebäudes (Trierer Str. 41) erforderlich.
Das Finanzamt Kusel-Landstuhl hat zum Stand 01.01.2019 230 Mitarbeiter.